AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH

(Stand: Mai 2026)

A.   Vertragsschluss

1. Vertragsparteien
Eine Belieferung erfolgt ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), wie den Facheinzelhandel, Hofläden, Naturkostlieferdienste,
Restaurants und Großverbraucher wie Kantinen oder andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Eine Belieferung von Verbrauchern (§ 13 BGB) und Einzelpersonen ist ausgeschlossen.

2. Kein Kontrahierungszwang
Es steht der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH frei, eine Belieferung ohne Angaben von Gründen abzulehnen,
insbesondere, wenn die Belieferung außerhalb des Auslieferungsgebiets erfolgen soll. Auch eine längerfristige Lieferbeziehung
begründet keinen Anspruch auf weitere, zukünftige Belieferung.

3. Geltung
Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt die Hubert Bois Naturkost
und Warenhandels GmbH nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

B. Preise

4. Variable Preise
Die Preise der angebotenen Produkte sind frei bleibend und richten sich insbesondere nicht nach einer etwaig vorangegangenen
Lieferung. Vor allem infolge starker Rohstoffpreise- und Wechselkursschwankungen sowie Inflation behält sich die Hubert Bois
Naturkost und Warenhandels GmbH vor, Verkaufspreise auch kurzfristig zu ändern; niemals jedoch nach Vertragsschluss über die
jeweilige Lieferung.
Pfandpreise sind extra ausgewiesen.

5. Bestellmengen/Lieferung
Der Mindest-Auftragswert liegt bei EURO 100,00. Ab einem Auftragswert von EURO 450,00 kann durch Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH auch eine Belieferung erfolgen.
Als Auftragswert gilt der Nettowarenwert der zugesagten Warenlieferung. Vorbestell- und Mitbestellartikel zählen nicht zum
Auftragswert dazu. Korrekturen wie Pfandrückgaben, Reklamationen und Zukauf im Lager bleiben bei der Berechnung des
Auftragswertes unberücksichtigt.

C. Lieferung

6. Lieferung, Transportrisiko
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH ist nicht verpflichtet, die jederzeitige Bestell- und Lieferfähigkeit aller Produkte
sicherzustellen oder für sie zu sorgen.
Erfolgt der Transport der Waren durch Dritte, trägt der Käufer entgegen § 447 BGB das Transportrisiko.

7. Warenprüfung etc.
Die gesetzlich und/oder einzelvertraglich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers gelten auch, wenn nicht
der Käufer, sondern ein Dritter die Ware für den Käufer entgegennimmt.
Der Käufer muss Fertigpackungen auf vollständige und korrekte Auszeichnung hin überprüfen. Hierbei sind neben den gesetzlichen
Bestimmungen auch diejenigen des Bundesverbandes für Naturkost- und Naturwaren e. V. – insbesondere die Volldeklaration aller
Inhaltsstoffe – zu beachten.
Unvollständig oder falsch etikettierte Ware darf der Käufer nicht in den Verkehr bringen. Stattdessen muss er die Ware korrekt
etikettieren oder gegenüber der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH als mangelhaft rügen.

D. Gewährleistung

8. Gewährleistung und Reklamation
Die Waren, die die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH an den Käufer liefert, haben die vertragsgemäße Beschaffenheit.
Ware, bei welcher die von Dritten an die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH gelieferten Inhaltsstoffe die Anforderungen
an die Schadstofffreiheit oder das durchgehende Qualitätsniveau nicht erfüllen, gilt als mangelfreie Ware, wenn dies der Hubert Bois
Naturkost und Warenhandels GmbH nicht bekannt und für die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH auch nicht erkennbar
war. Etwaige Mängelrechte der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH gegen den betreffenden Lieferanten gelten allerdings
hiermit als Ausgleich an den Käufer abgetreten.
Darüber hinaus bestehen keine Gewährleistungsrechte des Käufers für Produktmängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung nach Auslieferung der Ware an den Käufer entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Schäden, die durch hohe
Luftfeuchtigkeit und Temperatur in den Lager- und Verlaufsräumen des Käufers entstehen, sowie durch gemeinsame Lagerung von
einwandfreier und mangelhafter Ware im selben Raum. Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH setzt insbesondere die
Kenntnisse der Lagerbedingungen und der Warenpflege voraus, die unbehandelte Naturprodukte erfordern.

9. Umtausch
Bestellte und mangelfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

E. Sonstige Haftung

10. Grundsatz/Körperschäden, Produkthaftungsgesetz und Verletzung von Kardinalpflichten
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH haftet grundsätzlich für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührtsind, ist die Haftung der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH nicht beschränkt.
Ebenfalls unberührt von der grundsätzlichen Haftungsbeschränkung bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Diese Ausnahme gilt aber nur insoweit, als die Schäden aus einer solchen Pflichtverletzung in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

11. Erfüllungsgehilfen
Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH.

F. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

12. Eigentumsvorbehalt
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur jeweils vollständigen
Zahlung des Kaufpreises und der Begleichung aller darüber hinaus bestehenden Forderungen gegen den Käufer vor
(„Vorbehaltsware“). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Käufer und Forderungen gegen den Käufer, selbst wenn dies
nichtstets ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wird.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

13. Verarbeitung, Vermischung und Vermengung
Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH als Hersteller, die an der neuen Sache unmittelbar Eigentum erwirbt. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen
mehrerer Eigentümer, so erwirbt die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache
entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware.
Wird Vorbehaltsware mit anderen Waren beim Käufer vermischt oder vermengt, so erlangt die Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH Miteigentum an der Gesamtheit der vermischten und vermengten Sachen zu einem Anteil, der dem Wert ihrer
Vorbehaltswaren im Verhältnis zur übrigen vermischten und vermengten Ware entspricht (§§ 948, 947 BGB).

14. Weiterveräußerung
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt (§§ 929 ff. BGB, § 185 Abs. 1 BGB).
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen den jeweiligen Abnehmer tritt der Käufer schon
jetzt an die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermengung und
Vermischung weiterverkauft worden ist. Allerdings richtet sich dann die Höhe, in der die Forderung abgetreten wird, nach dem Wert
des anteiligen Miteigentumsanteil an der verkauften Sache oder der verkauften Gesamtheit an Sachen, der der Hubert Bois Naturkost
und Warenhandels GmbH gemäß Ziffer 13 zusteht.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

G. Zahlung

15. Zahlungsweise
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens (SEPA Core Direct Debit). Dazu hat der Käufer der
Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat einzuräumen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH berechtigt, den Kaufpreis sofort nach
Bestellung ohne Abzüge mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens einzuziehen.
Darüber hinaus werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

16. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen den Käufer im Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen – insbesondere aus Gründen der Finanzierung und des Factorings – abzutreten.

H. Sonstiges

17. Kontaktperson
Für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung bestimmt jede Partei eine oder mehrere
Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt
diejenige Person als Kontaktperson, die den Vertrag für die Partei abgeschlossen hat

18. Elektronischer Datenaustausch
Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auch auf elektronischem Wege zu erstellen, zu übermitteln und
auszutauschen, sofern die übermittelnde Partei erkennbar ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die
Richtigkeit der übermittelten Daten.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Erfüllungsortsind für alle Beteiligten die Geschäftsräume der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH.
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Lieferverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle
Beteiligten der Ort des Sitzes der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH.
Für die Rechtsbeziehungen des Käufers zur Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hubert Bois Demeterhof GmbH

Stand: Mai 2026

A. Vertragsschluss

  1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Hubert Bois Demeterhof GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Eine Belieferung von Verbrauchern (§ 13 BGB) im Rahmen dieser AGB ist ausgeschlossen. Der Verkauf an Endverbraucher erfolgt ausschließlich über den Hofladen bzw. gesondert ausgewiesene Vertriebskanäle nach den dort geltenden separaten Bedingungen.

2. Geltung dieser Bedingungen

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

3. Kein Kontrahierungszwang

Es steht dem Verkäufer frei, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Belieferung außerhalb des regulären Auslieferungsgebiets erfolgen soll, die verfügbare Erntemenge nicht ausreicht oder Bestandskunden vorrangig bedient werden. Auch eine längerfristige Lieferbeziehung begründet keinen Anspruch auf weitere, zukünftige Belieferung.

4. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Verkäufers — insbesondere in Preislisten, Erntelisten, Online-Bestellsystemen oder Werbematerial — sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.

B. Besonderheiten landwirtschaftlicher Erzeugung

5. Saisonalität, Ernteabhängigkeit und Naturprodukt

Der Käufer erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Erzeugnissen um landwirtschaftliche Naturprodukte aus eigener biologisch-dynamischer (Demeter) bzw. ökologischer (Naturland) Erzeugung handelt. Verfügbarkeit, Sortenspektrum, Größe, Form, Farbe, Reifegrad und Lagerfähigkeit unterliegen natürlichen Schwankungen je nach Witterung, Saison und Ernteergebnis. Übliche, sortentypische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

6. Höhere Gewalt und Ernteausfall

Bei Ernteausfällen oder erheblichen Ernteminderungen infolge von Witterung, Schädlingsbefall, Pflanzenkrankheiten, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Streik, Energiemangellagen oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung angemessen zu kürzen, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet. Eine Haftung i.S.d. Ziffern 19 und 20 bleibt davon unberührt.

7. Zertifizierung

Der Verkäufer ist nach den Richtlinien von Demeter e. V. und Naturland — Verband für ökologischen Landbau e. V. — sowie nach der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 2018/848) zertifiziert. Die jeweiligen Kontrollstellennummern sind auf Anfrage und auf den Lieferpapieren ersichtlich. Der Käufer ist verpflichtet, die zertifizierten Erzeugnisse nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Kennzeichnungs- und Auslobungsvorschriften weiter in Verkehr zu bringen.

C. Preise und Bestellmengen

8. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Pfandbeträge, die separat ausgewiesen werden. Die in Preislisten genannten Preise sind freibleibend; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Preis. Nach Vertragsschluss der konkreten Lieferung erfolgen keine Preisänderungen für diese spezifische Lieferung.

Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten ist der Verkäufer berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die vereinbarten Preise nachträglich anzupassen, sofern und soweit sich nach Vertragsschluss die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere Erzeugungs-, Energie-, Personal- oder Verpackungskosten) nachweislich und für den Verkäufer nicht beeinflussbar verändern.

Die Preisanpassung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die maßgeblichen Kosten faktisch erhöht oder verringert haben. Dabei sind Kostensteigerungen bei einem Kostenfaktor zwingend mit etwaigen Kostensenkungen bei anderen Kostenfaktoren zu saldieren. Der Verkäufer wird dem Käufer die maßgeblichen Kostenänderungen auf Verlangen in Textform nachweisen.

Beabsichtigte Preisanpassungen wird der Verkäufer dem Käufer mit einer Frist von vier Wochen in Textform ankündigen. Führt die Preisanpassung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des bisherigen Netto-Preises, steht dem Käufer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform auszuüben ist.

9. Mindestbestellmenge

Der Mindest-Auftragswert beträgt EUR 100,00 netto. Ab einem Auftragswert von EUR 450,00 netto erfolgt die Lieferung frei Haus innerhalb des regulären Auslieferungsgebiets; darunter werden anteilige Logistikkosten gemäß aktueller Preisliste berechnet.

Als Auftragswert gilt der Nettowarenwert der zugesagten Lieferung. Pfand, Vorbestell- und Mitbestellartikel, Pfandrückgaben, Reklamationen sowie Zukäufe im Lager bleiben bei der Berechnung des Auftragswertes unberücksichtigt.

D. Lieferung

10. Lieferzeit und Lieferfähigkeit

Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die jederzeitige Bestell- und Lieferfähigkeit aller Produkte sicherzustellen. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

11. Transport und Gefahrübergang

Erfolgt der Transport durch ein eigenes Fahrzeug des Verkäufers, geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person am vereinbarten Lieferort über. Bei Versand durch Dritte (Spedition, Paketdienst) trägt der Käufer gemäß § 447 BGB das Transportrisiko ab Übergabe der Ware an den Frachtführer.

12. Mehrweggebinde und Pfand

Lieferungen erfolgen, soweit möglich, in Mehrweggebinden (Kisten, EUR-Paletten, Pfandflaschen etc.). Diese bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. des jeweiligen Pool-Betreibers und sind in unbeschädigtem Zustand binnen vier Wochen zurückzugeben. Nicht oder beschädigt zurückgegebene Gebinde werden zum aktuellen Wiederbeschaffungswert berechnet.

13. Untersuchung und Rüge

Es gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB. Bei verderblicher Frischware sind offensichtliche Mängel — insbesondere Mengen-, Identitäts- und sichtbare Qualitätsmängel — unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung in Textform zu rügen. Bei sonstigen Waren beträgt die Rügefrist für offensichtliche Mängel drei Tage. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

Die Rügeobliegenheiten gelten auch dann, wenn nicht der Käufer selbst, sondern ein Dritter die Ware für den Käufer entgegennimmt.

14. Kennzeichnungspflichten

Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte Fertigpackungen vor Weitergabe auf vollständige und korrekte Kennzeichnung gemäß den Vorgaben der LMIV (VO (EU) 1169/2011), der EU-Öko-Verordnung sowie der Richtlinien von Demeter und Naturland zu überprüfen. Unvollständig oder fehlerhaft etikettierte Ware darf nicht in den Verkehr gebracht werden, sondern ist entweder korrekt nachzukennzeichnen oder als mangelhaft zu rügen.

E. Gewährleistung

15. Beschaffenheit

Die gelieferte Ware entspricht der vereinbarten Beschaffenheit unter Berücksichtigung der unter Ziffer 5 genannten natürlichen Schwankungsbreiten. Vereinbart ist die Beschaffenheit, die sich aus Produktspezifikation, Erntelisten oder ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen ergibt; im Übrigen die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Demeter- bzw. Naturland-Erzeugnisse.

16. Rechte des Käufers bei Mängeln

Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln hat der Käufer zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Ersatzlieferung oder — soweit möglich — Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe der Ziffern 19 und 20.

17. Ausschluss

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Transport oder Weiterverarbeitung nach Gefahrübergang entstanden sind. Dies betrifft insbesondere Schäden durch unzureichende Kühlung, unangemessene Luftfeuchtigkeit oder Temperatur in den Lager- und Verkaufsräumen des Käufers, gemeinsame Lagerung von einwandfreier und mangelhafter Ware sowie Nichtbeachtung produktspezifischer Lagerempfehlungen.

18. Verjährung und Umtausch

Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Bestellte und mangelfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

F. Sonstige Haftung

19. Haftungsgrundsatz

Der Verkäufer haftet für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

20. Unbeschränkte Haftung

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

21. Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

F. Eigentumsvorbehalt

22. Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Begleichung aller weiteren bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor („Vorbehaltsware“). Dies gilt auch dann, wenn dies nicht stets ausdrücklich vereinbart wird.

Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

23. Verarbeitung, Vermischung und Vermengung

Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller im Sinne des § 950 BGB; der Verkäufer erwirbt unmittelbar Eigentum an der neuen Sache. Bei Verarbeitung mit Stoffen mehrerer Eigentümer erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Stoffen.

Bei Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren erlangt der Verkäufer Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

24. Weiterveräußerung und Vorausabtretung

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. USt.) sicherheitshalber an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Bei Miteigentum des Verkäufers an der weiterverkauften Ware bezieht sich die Abtretung auf den entsprechenden Anteil.

Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlischt die Einziehungsbefugnis; der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen die Schuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.

25. Freigabe

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

G. Zahlung

26. Zahlungsweise

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Basislastschrift. Der Käufer erteilt dem Verkäufer hierzu ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge einzuziehen. Bei Vereinbarung anderer Zahlungswege ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

27. Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten. Bei Rücklastschriften werden die durch die Bank berechneten Gebühren in Rechnung gestellt, sofern der Käufer den Rücklastschriftgrund zu vertreten hat.

28. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht nur zu, soweit seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung des Verkäufers stehen, insbesondere auf Mängelrechten oder Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt.

Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen gegen den Käufer im Rahmen des Üblichen — insbesondere zu Finanzierungs- und Factoringzwecken — abzutreten.

H. Sonstiges

29. Kontaktperson

Jede Partei benennt eine oder mehrere Kontaktpersonen für die Vertragsabwicklung und teilt der anderen Partei Namen sowie Kontaktdaten mit. Wird keine Kontaktperson benannt, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Vertrag für die Partei abgeschlossen hat.

30. Elektronische Kommunikation

Erklärungen und Mitteilungen können auch elektronisch (insbesondere per E-Mail oder über vereinbarte Bestellportale) erstellt, übermittelt und ausgetauscht werden, sofern die übermittelnde Partei erkennbar ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die Richtigkeit der übermittelten Daten.

31. Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers bzw. seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO und BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

32. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

33. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.