AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH
(Stand: Juli 2014)
A. Vertragsschluss
1. Vertragsparteien
Eine Belieferung erfolgt ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), wie den Facheinzelhandel, Hofläden, Naturkostlieferdienste,
Restaurants und Großverbraucher wie Kantinen oder andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Eine Belieferung von Verbrauchern (§ 13 BGB) und Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
2. Kein Kontrahierungszwang
Es steht der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH frei, eine Belieferung ohne Angaben von Gründen abzulehnen,
insbesondere, wenn die Belieferung außerhalb des Auslieferungsgebiets erfolgen soll. Auch eine längerfristige Lieferbeziehung
begründet keinen Anspruch auf weitere, zukünftige Belieferung.
3. Geltung
Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt die Hubert Bois Naturkost
und Warenhandels GmbH nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
B. Preise
4. Variable Preise
Die Preise der angebotenen Produkte sind frei bleibend und richten sich insbesondere nicht nach einer etwaig vorangegangenen
Lieferung. Vor allem infolge starker Rohstoffpreise- und Wechselkursschwankungen sowie Inflation behält sich die Hubert Bois
Naturkost und Warenhandels GmbH vor, Verkaufspreise auch kurzfristig zu ändern; niemals jedoch nach Vertragsschluss über die
jeweilige Lieferung.
Pfandpreise sind extra ausgewiesen.
5. Bestellmengen/Lieferung
Der Mindest-Auftragswert liegt bei EURO 100,00. Ab einem Auftragswert von EURO 450,00 kann durch Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH auch eine Belieferung erfolgen.
Als Auftragswert gilt der Nettowarenwert der zugesagten Warenlieferung. Vorbestell- und Mitbestellartikel zählen nicht zum
Auftragswert dazu. Korrekturen wie Pfandrückgaben, Reklamationen und Zukauf im Lager bleiben bei der Berechnung des
Auftragswertes unberücksichtigt.
C. Lieferung
6. Lieferung, Transportrisiko
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH ist nicht verpflichtet, die jederzeitige Bestell- und Lieferfähigkeit aller Produkte
sicherzustellen oder für sie zu sorgen.
Erfolgt der Transport der Waren durch Dritte, trägt der Käufer entgegen § 447 BGB das Transportrisiko.
7. Warenprüfung etc.
Die gesetzlich und/oder einzelvertraglich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Käufers gelten auch, wenn nicht
der Käufer, sondern ein Dritter die Ware für den Käufer entgegennimmt.
Der Käufer muss Fertigpackungen auf vollständige und korrekte Auszeichnung hin überprüfen. Hierbei sind neben den gesetzlichen
Bestimmungen auch diejenigen des Bundesverbandes für Naturkost- und Naturwaren e. V. – insbesondere die Volldeklaration aller
Inhaltsstoffe – zu beachten.
Unvollständig oder falsch etikettierte Ware darf der Käufer nicht in den Verkehr bringen. Stattdessen muss er die Ware korrekt
etikettieren oder gegenüber der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH als mangelhaft rügen.
D. Gewährleistung
8. Gewährleistung und Reklamation
Die Waren, die die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH an den Käufer liefert, haben die vertragsgemäße Beschaffenheit.
Ware, bei welcher die von Dritten an die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH gelieferten Inhaltsstoffe die Anforderungen
an die Schadstofffreiheit oder das durchgehende Qualitätsniveau nicht erfüllen, gilt als mangelfreie Ware, wenn dies der Hubert Bois
Naturkost und Warenhandels GmbH nicht bekannt und für die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH auch nicht erkennbar
war. Etwaige Mängelrechte der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH gegen den betreffenden Lieferanten gelten allerdings
hiermit als Ausgleich an den Käufer abgetreten.
Darüber hinaus bestehen keine Gewährleistungsrechte des Käufers für Produktmängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung nach Auslieferung der Ware an den Käufer entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Schäden, die durch hohe
Luftfeuchtigkeit und Temperatur in den Lager- und Verlaufsräumen des Käufers entstehen, sowie durch gemeinsame Lagerung von
einwandfreier und mangelhafter Ware im selben Raum. Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH setzt insbesondere die
Kenntnisse der Lagerbedingungen und der Warenpflege voraus, die unbehandelte Naturprodukte erfordern.
9. Umtausch
Bestellte und mangelfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
E. Sonstige Haftung
10. Grundsatz/Körperschäden, Produkthaftungsgesetz und Verletzung von Kardinalpflichten
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH haftet grundsätzlich für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührtsind, ist die Haftung der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH nicht beschränkt.
Ebenfalls unberührt von der grundsätzlichen Haftungsbeschränkung bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Diese Ausnahme gilt aber nur insoweit, als die Schäden aus einer solchen Pflichtverletzung in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
11. Erfüllungsgehilfen
Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH.
F. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
12. Eigentumsvorbehalt
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur jeweils vollständigen
Zahlung des Kaufpreises und der Begleichung aller darüber hinaus bestehenden Forderungen gegen den Käufer vor
(„Vorbehaltsware“). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Käufer und Forderungen gegen den Käufer, selbst wenn dies
nichtstets ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wird.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
13. Verarbeitung, Vermischung und Vermengung
Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH als Hersteller, die an der neuen Sache unmittelbar Eigentum erwirbt. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen
mehrerer Eigentümer, so erwirbt die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache
entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware.
Wird Vorbehaltsware mit anderen Waren beim Käufer vermischt oder vermengt, so erlangt die Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH Miteigentum an der Gesamtheit der vermischten und vermengten Sachen zu einem Anteil, der dem Wert ihrer
Vorbehaltswaren im Verhältnis zur übrigen vermischten und vermengten Ware entspricht (§§ 948, 947 BGB).
14. Weiterveräußerung
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt (§§ 929 ff. BGB, § 185 Abs. 1 BGB).
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen den jeweiligen Abnehmer tritt der Käufer schon
jetzt an die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermengung und
Vermischung weiterverkauft worden ist. Allerdings richtet sich dann die Höhe, in der die Forderung abgetreten wird, nach dem Wert
des anteiligen Miteigentumsanteil an der verkauften Sache oder der verkauften Gesamtheit an Sachen, der der Hubert Bois Naturkost
und Warenhandels GmbH gemäß Ziffer 13 zusteht.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Hubert Bois Naturkost und
Warenhandels GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
G. Zahlung
15. Zahlungsweise
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens (SEPA Core Direct Debit). Dazu hat der Käufer der
Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat einzuräumen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH berechtigt, den Kaufpreis sofort nach
Bestellung ohne Abzüge mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens einzuziehen.
Darüber hinaus werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
16. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
Die Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen den Käufer im Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen – insbesondere aus Gründen der Finanzierung und des Factorings – abzutreten.
H. Sonstiges
17. Kontaktperson
Für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung bestimmt jede Partei eine oder mehrere
Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt
diejenige Person als Kontaktperson, die den Vertrag für die Partei abgeschlossen hat
18. Elektronischer Datenaustausch
Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auch auf elektronischem Wege zu erstellen, zu übermitteln und
auszutauschen, sofern die übermittelnde Partei erkennbar ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die
Richtigkeit der übermittelten Daten.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Erfüllungsortsind für alle Beteiligten die Geschäftsräume der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH.
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Lieferverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle
Beteiligten der Ort des Sitzes der Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH.
Für die Rechtsbeziehungen des Käufers zur Hubert Bois Naturkost und Warenhandels GmbH gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.